Grundstücksgeschäfte

Dokumente und Urkunden für Grundstücksgeschäfte in Zürich

Unter den Rechtsbereich der Grundstücksgeschäfte fällt eine Vielzahl von Transaktionen, die das Immobilen- und Sachenrecht betreffen. Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) und Schweizerischem Obligationenrecht (OR) ist eine notarielle Beurkundung in verschiedenen Bereichen der Grundbuchgeschäfte vorgesehen, so z.B. bei Kauf, Schenkung, Tausch, Wohnrecht, Nutzniessung und vielem mehr.

Ob eine Transaktion notariell beurkundet werden muss, erfahren Sie in unserem Notariat in Zürich. Unser Notar übernimmt eine ausführliche Beratung in allen Bereichen der Grundstücksgeschäfte. Damit sind alle Geschäfte gemeint, die ein Gebäude oder ein Grundstück betreffen, und somit auch die Verhandlungen und entsprechende Koordination mit zuständigen Behörden und Banken in der Schweiz.

Urkunden für Kauf und Verkauf in Zürich

Verschiedenste Bereiche der Grundstücksgeschäfte in Zürich bedürfen einer notariellen Beurkundung. Der Notar unserer Anwaltskanzlei in Zürich berät Sie bereits vor der Beurkundung gerne zu Ihrem persönlichen Anliegen. Nach einem ersten Gespräch übernimmt unser Notar auf Wunsch die Erstellung eines Vorvertrags bei einem Grundstückskauf oder berät Sie zu Besonderheiten bei Kaufverträgen, Schenkungen und Tausch von Immobilen in Zürich.

Weiterhin ist unser Notariat Ihr Ansprechpartner, wenn es um Verträge zum Kauf überbauter und unüberbauter Grundstücke sowie um die Vereinigung, die Aufteilung oder die Parzellierung von Grundstücken geht. Auch bei Fragen zu Stockwerkeigentum und Baurecht sowie Immobilienrecht sind Sie im Notariat Zürich genau richtig.

Wenn Sie Fragen haben oder unsicher vor der Unterzeichnung eines Vertrags sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch noch vor der eigentlichen Unterzeichnung oder auch Beurkundung Ihres Dokuments.

Beratung und öffentliche Beurkundung

In den Bereich der Grundstücksgeschäfte fällt eine Vielzahl von Transaktionen. Neben klar definierten Miet-, Grundstückskauf und Verkaufsverträgen sind viele Konstellationen möglich, die eine Beratung und einer Beurkundung durch einen Notar bedürfen. Dazu zählt z.B. auch das umfassende Feld der nachbarschaftlichen Verhältnisse, wie die Regelung der Dienstbarkeiten von Fahrwegen, Fusswegen, Grenzbau, Überbau, Pflanzrecht, Durchleitungsrecht und vielem mehr. Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten berät Sie übrigens der Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Zürich gerne.

Unser Notar verfügt auch in weiteren speziellen Vertragskonstellationen über langjährige Erfahrung und Kompetenz. Ob bei Gesuchen zu Grundstückserwerb durch Personen im Ausland, dem sog. Lex Koller Verfahren, der Bewilligung bei landwirtschaftlichen Grundstücken, dem sog. BGBB-Verfahren, oder dem Mortifikationsverfahren, was sich um die Kraftloserklärung von Grundpfandverschreibungen dreht, der Notar unserer Rechtsanwaltskanzlei Zürich steht Ihnen zur Seite.