Haftpflichtrecht

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Seit dem Jahr 2006 besteht in der Schweiz die Möglichkeit, sein juristisches Know-how in sechs Fachgebieten zu vertiefen und den Zusatztitel des Fachanwalts SAV zu erlangen. Die Anwaltskanzlei Zürich beschäftigt unter anderem einen Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Unter das Haftpflichtrecht fallen eine Vielzahl von Problemstellungen, die einerseits zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsträger, aber auch zwischen natürlichen Personen entstehen können.

Haftpflichtrechtliche Ansprüche münden nicht selten in der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Schadenregulierungen. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Arten der Haftpflicht, so z.B. die Vertragshaftung, die Haftung aus unerlaubter Handlung, Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sowie die Werkeigentümerhaftung. Unser Fachanwalt für Haftpflichtrecht berät Klienten in allen haftpflichtrechtlichen Angelegenheiten.

Anwaltliche Beratung im Haftpflichtrecht

Wir unterstützen Klienten im weitreichenden Bereich des Haftpflicht- und Versicherungsrechts. Dazu zählt auch die Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht, insbesondere die berufliche Vorsorge und das Privatversicherungsrecht.

Im Geltungsbereich des Arzthaftpflichtrechts benötigen Klienten einen Fachanwalt mit fundiertem Wissen und Kontakten zu unabhängigen Gutachtern. Als Geschädigter sind Sie in der Beweispflichtpflicht, weshalb Haftpflichtforderungen gegen Spitätler, Ärzte oder Hersteller von Medikamenten häufig rechtliche Schwierigkeiten mit sich bringen und das Fachwissen eines spezialisierten Anwalts für Haftpflichtrecht erfordern.

Im Haftpflichtfall muss der Geschädigte finanziell so gestellt werden, wie es vor dem Unfall, dem Schaden oder Behandlungsfehler der Fall war. Dies erfordert die Beweiserbringung der geschädigten Person. Neben dem Lohnausfall muss der Haftpflichtige beispielsweise auch für Nachteile im Privatleben aufkommen und alle durch den Schaden verursachten Kosten ersetzen.

Schadenersatzforderungen und Genugtuung

Im Falle von nachhaltigen Schmerzen, Ängsten und bleibenden körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen haben Geschädigte Anspruch auf Genugtuung als finanziellen Ersatz. Bei Einschränkungen in der Lebensführung, die durch einen Schaden verursacht wurden, kann eine Forderung auf Schmerzensgeld in Frage kommen. Bei Fragen oder dem Wunsch auf Rechtsvertretung in haftlichtrechtlichen Angelegenheiten, ist der Fachanwalt für Haftpflichtrecht in Zürich Ihr Ansprechpartner.

Wir beraten auch zu Fällen der obligatorischen Unfallversicherung des Arbeitgebers, zur Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei Unfallverursachung, zur beruflichen Vorsorge, Krankentaggeldversicherung, Autoinsassenversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung und Rechtsschutzversicherung. Die Anwaltskanzlei Zürich widmet sich mit Aufmerksamkeit, Voraussicht und Engagement jedem Anliegen zum Thema Haftpflicht- und Versicherungsansprüche.