Kindes- und Erwachsenenschutz

Anwalt für Kindes- und Erwachsenenschutz in Zürich

Mit Beginn des Jahres 2013 wurden in der gesamten Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ersetzt. Allein im Kanton Zürich arbeiten 13 dieser KESB interdisziplinär. Die Stadt Zürich bildet eine Ausnahme und besteht nur aus einer Gemeinde mit einer zuständigen Behörde. Die Aufgabe dieser Behörde besteht in der Durchsetzung von Schutzmassnahmen schutzbedürftiger Personen. Schutzbedürftig gemäss Zivilgesetzbuch sind einerseits Kinder und Jugendliche (Art. 252 bis 327c ZBG), aber auch Erwachsene (Art. 360 bis 455 ZGB).

Jede Massnahme der KESB ist im eigentlichen Sinne ein Eingriff in die Privatsphäre durch den Staat und betrifft somit auch die persönliche Freiheit. Nicht selten kommt es bei behördlichen Massnahmen zu Unstimmigkeiten und streitbaren Regelungen. Der Rechtsanwalt für Kindes- und Erwachsenenschutz unserer Anwaltskanzlei in Zürich ist auf solche Fälle spezialisiert.

Juristische Vertretung für Kinder und Jugendliche in Zürich

Unser Anwalt für Kindesschutz in Zürich vertritt die Rechte von Kindern und Jugendlichen in vielerlei Hinsicht. So ist unser Rechtsanwalt auf Scheidungs- und Trennungsverfahren spezialisiert. In diesem Themenfeld übernimmt unsere Kanzlei beispielsweise die Rechtsberatung bei Konflikten zur Klärung betreffend Sorgerecht, Besuchsrecht, Obhut, fürsorgerische Unterbringung und führt diesbezüglich behutsame Kindesanhörungen durch.

Auch in besonders heiklen Fällen wie internationaler Kindesentführung und ausländerrechtlichen Verfahren ist unser Anwalt für Kindesschutz renommierter Ansprechpartner in Zürich. Weiterhin übernimmt unsere Kanzlei die Verfahrensvertretung von Kindern und Jugendlichen vor KESB oder anderen Verwaltungsbehörden in Zürich.

Anwaltliche Rechtsberatung im Erwachsenenschutzrecht

Unser Anwalt in Zürich ist zudem auf Erwachsenenschutzrecht spezialisiert. Die Selbstbestimmung jedes Einzelnen muss vor dem Gesetz gewahrt werden, weshalb unsere Anwaltskanzlei auch in sozial schwierigen und familiär heiklen Angelegenheiten fundierte Rechtsberatung und –vertretung bietet. Dazu zählen z.B. die Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträgen, die vom Notar unserer Anwaltskanzlei direkt beurkundet werden können.

Weiterhin berät unsere Kanzlei bezüglich der Übernahme von Beistandsschaften, bietet Unterstützung bei fürsorglicher Unterbringung und übernimmt auch Mandate im internationalen Erwachsenenschutz. Unsere Kanzlei verfügt zudem sowohl im Kindes- als auch Erwachsenenschutz über Erfahrung mit Springereinsätzen.