Strassenverkehrsrecht

Rechtsanwalt für Strassenverkehrsrecht

Im Jahr 2014 kam es in der Schweiz zu 84.127 Entziehungen des Führerausweises mit einer Dauer von mindestens einem Monat. 62.918 Fahrzeuglenker erhielten eine Verwarnung. Und dies ist nur ein winziger Auszug aus dem Rechtsgebiet des Strassenverkehrs, von dem wir alle täglich als Fussgänger, Radfahrer, Fahrzeuglenker oder generell Teilnehmer des Strassenverkehrs betroffen sind.

Der Rechtsbereich des Strassenverkehrs betrifft auch die Rechtsordnungen der Straf- und Verwaltungsbehörden und kann in vielerlei Hinsicht zu Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Personen bzw. Behörden führen. In keinem anderen Rechtgebiet werden in der Schweiz so viele Strafen ausgesprochen wie im Geltungsbereich des Strassenverkehrs. Haben Sie eine allfällige Verzeigung oder Vorladung von einem zuständigen Amt in der Schweiz erhalten, bietet unser Rechtsanwalt für Strassenverkehrsrecht die notwendige Rechtsberatung und Unterstützung in Zürich.

Anwalt bei Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Schweizer Rechtsprechung sieht eine schematische Bewertung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Eine Unterscheidung erfolgt anhand der örtlichen Gegebenheiten bei der Geschwindigkeitsüberschreitung. Anhand Örtlichkeit und Netto-Wert der Geschwindigkeitsüberschreitung wird so unterschieden, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordungsbussenverfahren, eine einfache Verkehrsregelverletzung mit leichter bis mittelschwerer Widerhandlung oder eine grobe Verkehrsregelverletzung mit schwerer Widerhandlung handelt.

Bei Überschreitung der Grenzwerte, die als Ordnungsbussenverfahren bewertet werden, beginnt die leichte Widerhandlung, die bereits zu einer Eröffnung eines Strafverfahrens führt. Je nach Höhe der Übertretung kann ein Massnahmenverfahren eingeleitet werden, was neben einer Verwarnung auch einen Führerausweisentzug nach sich ziehen kann. Bei schweren Widerhandlungen wird neben dem Ausweisentzug eine Geldstrafe fällig, deren Höhe sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Fahrzeuglenkers richtet.

Anwalt bei drohendem Ausweisentzug in Zürich

Bereits bei einer leichten Widerhandlung kann der Führerausweis in Zürich entzogen werden. Insbesondere Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug für ihre berufliche Mobilität benötigen, sind erheblich durch den Entzug eingeschränkt. Der Gesetzgeber unterscheidet beim Ausweisentzug zwischen Warnungsentzug und Sicherungsentzug in schwerwiegenden Fällen. Bei Neulenkern kann eine Annullation der Fahrerlaubnis nach der zweiten Widerhandlung auferlegt werden.

Bei einem Warnungsentzug ist die Dauer massgeblich vom Ausgang des Strafverfahrens abhängig. Zwar richten sich die Gerichte relativ statisch nach dem Schema der Geschwindigkeitsüberschreitungen, es sind jedoch Massnahmen möglich, den Vorwurf der Widerhandlung zu entkräften. Droht Ihnen ein Ausweisentzug oder eine Annullation der Fahrerlaubnis, empfehlen wir Ihnen, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und unverzüglich Kontakt zu unserer Kanzlei für Strassenverkehrsrecht aufzunehmen.