Beglaubigungen

Notarielle Beglaubigungen vom Notariat Zürich

Notarielle Beglaubigungen aller Art bietet Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Notariat im Kanton Zürich. Bei vielen Dokumenten im gesellschafts-, wirtschafts-, verwaltungs- wie auch privatrechtlichen Rechtsbereich sorgt eine notarielle Beglaubigung für eine erhöhte Glaubwürdigkeit unter den Vertragspartnern. In einigen Geschäfts- und Vertragsbereichen wird eine notarielle Beglaubigung gar explizit von Geschäftspartnern oder auch Behörden gefordert.

Beglaubigungen von Unterschriften oder Dokumenten werden vom Notar unserer Rechtsanwaltskanzlei Zürich vorgenommen. Vor der Beglaubigung durch den Notar erfolgt auf Wunsch eine sorgfältige Überprüfung der Unterlagen, auch eine Rechtsberatung ist im Anschluss möglich. Um eine Unterschrift von unserem Notariat beglaubigen zu lassen, ist grundsätzlich das Erscheinen der jeweiligen Person in unserer Kanzlei erforderlich.

Beglaubigungen von Unterschriften beim Notar in Zürich

Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift dient der offiziellen Bestätigung der Echtheit dieser Unterschrift. Die Unterschrift selbst gibt noch keinen Aufschluss darüber, ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt des Dokuments übereinstimmt. Auf Wunsch übernimmt unser Notar in vertraglichen Angelegenheiten allerdings gerne die Überprüfung des Inhalts und berät Klienten in Bezug auf vertragliche Konsequenzen vor der zu leistenden Unterschrift.

Für eine beglaubigte Unterschrift in Zürich besuchen Sie uns im Notariat. Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument, so z.B. Ihren Pass, Identitätskarte oder Ihren Ausländerausweis. Auch das Dokument zur Unterschrift ist für die Beglaubigung erforderlich. Sie leisten Ihre Unterschrift vor den Augen des Notars, welcher anschliessend Ihre Unterschrift beglaubigt. In unserem Notariat Zürich erhalten Sie Beglaubigungen bei Bedarf auch in englischer, französischer und italienischer Sprache.

Kopien und weitere Dokumente im Notariat beglaubigen lassen

Um Kopien beglaubigen zu lassen, ist nicht zwingend Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können uns die jeweiligen Originaldokumente auf postalischem oder persönlichen Wege zukommen lassen. Unser Notar überprüft diese Originale und erstellt Kopien, die anschliessend notariell beglaubigt werden. Beglaubigungen von Kopien, die nicht auf dem Original-Dokument basieren, dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden – der Notar benötigt stets das Original.

Neben Kopien können Sie in unserem Notariat auch Abschriften und Auszüge notariell beglaubigen lassen. Auch die Sicherung und notarielle Beglaubigung eines Datums auf entsprechenden Dokumenten nimmt unser Notar in Zürich vor. Ausserdem ist es möglich, die Identität einer Person auf einer Fotografie in unserem Notariat beglaubigen zu lassen. Weiterhin sind Sie bei uns in der Anwaltskanzlei Zürich auch für Beurkundungen von Dokumenten richtig.