Kaufvertrags- und Schenkungsrecht

Anwalt Zürich: Rechtsberatung bei Kaufverträgen und Schenkungen

Als Anwaltskanzlei in Zürich unterstützen wir Klienten in allen Angelegenheiten des Kaufvertrags- und Schenkungsrechts. Dabei reicht unsere Expertise vom Verfassen kauf- und schenkungsrelevanter Verträge bis hin zur Überprüfung und Anfechtung bestehender Dokumente. Massnahmen gegen die Nichteinhaltung von Verträgen sind z.B. die Mängelrüge, die Wandelung oder die Klage auf Minderung des Kaufpreises.

Im Bereich des Schenkungsrechts ist unser Rechtsanwalt der passende Ansprechpartner, wenn es um die Errichtung einer Schenkung oder das Verfassen eines Schenkungsvertrags geht. Auch zur Aufhebung einer Schenkung sowie dem Widerruf eines Schenkungsversprechens führt unser Anwalt in Zürich entsprechende Beratungen durch.

Rechtsanwalt für kaufrechtliche Angelegenheiten

Ob beim Stadtbummel, beim Autokauf, beim Immobilienkauf oder heutzutage immer häufiger im Internet, Kaufverträge kommen in der Schweiz täglich millionenfach zustande. Meist entstehen solche Kaufverträge zwischen zwei Parteien: dem Käufer und dem Verkäufer. Der Käufer verpflichtet sich in der Regel zur Entrichtung eines bestimmten Geldbetrags, der Verkäufer bietet eine Leistung oder ein Produkt im Gegenzug.

Bei höheren Werten, die in Kaufverträgen fixiert werden, bspw. bei einem Fahrzeug- oder auch Grundstückskauf, empfiehlt unser Fachanwalt für Kaufvertragsrecht die juristische Überprüfung des Vertrages vor Unterschrift. Nach Zustandekommen eines Kaufvertrags wenden Sie sich an unseren Anwalt, wenn es zu Mängeln oder Nichterfüllung kommt. Es besteht dann die Möglichkeit der Schadenersatzforderung und gegebenenfalls der gerichtlichen Verhandlung bei kaufrechtlichen Streitigkeiten in Zürich.

Rechtsberatung bei Schenkungen im Kanton Zürich

Der Fachanwalt für Erbschafts- und Schenkungsrecht berät Klienten auch in allen Angelegenheiten der Vererbung und Schenkung. Als Schenkung werden jene Zuwendungen bezeichnet, bei denen ein Lebender aus dem Vermögen eines anderen Lebenden ohne Gegenleistung bereichert wird. In unserer Anwaltskanzlei beraten wir Mandanten zu allen Besonderheiten im Schenkungsrecht, insbesondere auch zu Regelungen der Schenkungssteuer.

Ob eine Schenkung oder ein Testament bzw. ein Erbschaftsvertrag sinnvoll sind, ist in jedem Einzelfall zu beurteilen. Unser Fachanwalt verfügt über die nötige Expertise und berät sowohl Klienten, die Regelungen über ihr Vermögen treffen möchten, als auch Begünstigte bei Testamentseröffnung oder Schenkungsversprechen. Wir übernehmen auch die Vertretung vor Behörden im Kanton Zürich und Gerichten in der Schweiz im Falle von Streitigkeiten.