Auftragsrecht

Anwaltsbüro für Schweizer Auftragsrecht in Zürich

Der Auftrag ist im Schweizer Obligationenrecht als Vertragsverhältnis geregelt. Es bestehen entsprechend Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien, bezüglich derer es zu Unstimmigkeiten bei Nichterfüllung kommen kann. Unser Rechtsanwalt für Auftragsrecht in Zürich berät Auftraggeber und Beauftragte im Rechtsbereich des Auftragsrechts.

Der Anwalt für Auftragsrecht berät Klienten insbesondere zu Verträgen im Bereich von Dienstleistungen, so z.B. bei Beratungs- und Geschäftsbesorungsverträgen. Hierzu zählen unter anderem der Mäklervertrag, Agenturenverträge, Speditionsverträge, Kreditaufträge und einige weitere Vertragsformen. Wünschen Sie eine Beratung bzgl. Formulierung, Prüfung oder Auswirkungen von bestehenden Verträgen, wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei Zürich.

Rechtsberatung im Auftragsrecht

Gemäss OR fallen verschiedene Formen unter den Rechtsbegriff des Auftragsrechts. Der einfache Auftrag definiert hierbei das Vertrauensverhältnis zwischen zwei Parteien, also einem Auftraggeber und einem Beauftragten. Typische einfach Aufträge werden z.B. bei Dienstleistungen von Ärzten, Anwälten oder auch zur Bauleitung geschlossen. Eine Vereinbarung, die die Werke auf einem Bau betrifft, fällt hingegen unter das Werkvertragsrecht.

Ein einfacher Auftrag hält in der Regel die Auftraggeber-Pflichten, wie etwa die Höhe der Vergütung oder des Honorars fest. Auf Seite des Beauftragten bestehen Pflichten in Bezug auf Aufklärung und Beratung, Sorgfalt, Haftung und Erfüllung.

Kommt es in diesem weiten Feld des einfachen Auftrags zu Unstimmigkeiten und daraus folgender Nichterfüllung, kann eine anwaltliche Beratung in Zürich Klarheit bringen.

Sonderformen des Auftragsrechts

Neben dem einfachen Auftrag fallen unter die Begriffsbestimmungen des Auftrags laut OR auch bestimmte Sonderformen. Hierzu zählt der Auftrag für Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, der Mäklervertrag, der Agenturvertrag sowie Kreditbriefe und Kreditaufträge. Wenden Sie sich an den Rechtsanwalt für Auftragsrecht in Zürich, wenn es um die Ausarbeitung spezieller Verträge im Dienstleistungssektor geht oder Sie eine Beratung bzgl. der Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung von bestehenden Verträgen wünschen.

Unser Anwaltsbüro übernimmt die Prüfung von Dienstleistungsverträgen und sorgt für die Voraussetzungen vermittelnder Gespräche mit der Gegenseite im Streitfall. Bei Nicht-Erfüllung von vertraglich fixierten Pflichten übernimmt unser Anwalt für Auftragsrecht die gerichtliche Vertretung von Mandanten vor einem Gericht in Zürich und der Schweiz, z.B. in einem Zivilprozess mit einer Schadenersatzklage. Bei Verstössen gegen Geheimhaltungs- und Schweigepflichten können zudem strafrechtliche Verfahren angestrebt werden. Unser Anwalt berät Sie diesbezüglich gerne.