Ehe und Eheschutz

Anwalt für Eherecht: Ehe und Eheschutz

Als Anwaltskanzlei für Familienrecht sind wir auch auf Eherecht spezialisiert. Zum Eherecht in der Schweiz zählt die Ehe als dauerhafte Partnerschaft vor dem Gesetz sowie der Eheschutz. Die Ehe ist per Definition eine Willenseinigung zwischen Mann und Frau, die auf Dauer ausgerichtet als öffentlich anerkannte Lebensgemeinschaft vor dem Gesetz gilt.

Unser Anwalt für Ehe und Eheschutz ist darüber hinaus auch auf gleichgeschlechtliche Konkubinate sowie im Speziellen gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften im Kanton Zürich spezialisiert. Bereits vor der Eheschliessung bzw. dem förmlichen Eintrag der Partnerschaft können rechtliche Fragen auftauchen, die es bestenfalls im Vorhinein zu klären gilt. Ein Ehevertrag ist bspw. häufig ein sensibles Thema, bei dem auch unser Notar Zürich gerne die nötige Aufklärung und Aufsetzung des Vertrages bietet.

Kompetente Rechtsberatung im Trennungsfall

Eheliche Konflikte sind meist eine heikle Angelegenheit und nicht selten wird ein Anwalt erst zurate gezogen, wenn ein vernünftiges Gespräch zwischen den Eheleuten kaum noch möglich scheint. Unsere Anwaltskanzlei Zürich rät deshalb zu einer fundierten Beratung noch vor der Eheschliessung bei unserem Notar. Ein Ehevertrag ist zwar auf den ersten Blick ein eher unromantisches Unterfangen, kann aber im Härtefall einer Eskalation bei einer Trennung der Eheleute vorbeugen.

Natürlich steht unser Anwalt für Ehe und Eheschutz in Zürich auch Mandanten ohne Ehevertrag beratend zur Seite. Oberste Priorität bei einer Trennung hat dabei stets der Schlichtungsversuch bei uns in der Anwaltskanzlei Zürich mit dem Ziel der aussergerichtlichen Einigung. Unser Anwalt nimmt dazu Kontakt mit der juristischen Vertretung der Gegenseite auf sofern vorhanden, und sorgt für neutrale Gesprächsumstände zur Mediation.

Anwalt für Eheschutz und Ehescheidungsrecht

Eine Trennung zieht meist Veränderungen auf verschiedenen Ebenen nach sich. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, ist die Frage der Obhut und auch der finanzielle Versorgung in Form von Unterhalt zu klären. Unser Anwalt für Eheschutz berät Mandanten in Bezug auf rechtliche Folgen der Scheidung, so z.B. bei güterrechtlichen Auseinandersetzungen, Unterhalt der Nachkommen und Ehegatten sowie individuellen Regelungen zum Besuchs- und Ferienrecht der Kinder.

Weiterhin ist unsere Anwaltskanzlei in Zürich Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung von Trennungs- und Unterhaltsvereinbarungen sowie Scheidungskonventionen und das Verfassen von Rechtsschriften geht. Natürlich übernehmen wir auch die Vertretung vor Gericht und bei den zuständigen Behörden im Scheidungsfall.