Gründungen und Vertragsschliessungen

Gründungen und Vertragsschliessungen notariell anerkennen lassen

Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) sieht in Verbindung mit dem Fusionsgesetz, (FusG) vor, dass bestimmte Geschäfte, die eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreffen, beurkundungspflichtig sind. Gründungen und Vertragsschliessungen von Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Genossenschaften bedürfen keiner Beurkundung durch einen Notar.

Das Notariat unserer Anwaltskanzlei Zürich berät Sie gerne zu allen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen rund um Unternehmensgründungen. Gerne ist unser Notar bereits bei den ersten Vertragsentwürfen Ihr Ansprechpartner und begleitet Sie auch nach der notariellen Beurkundung der Unternehmensgründung in rechtlichen Fragen.

Beim Notariat Zürich Gründung einer AG beurkunden lassen

Laut Art. 620 ff. OR kann eine Firma zu einer AG werden, wenn das Aktienkapital mind. Fr. 100‘000 beträgt und in Teilsummen aufgeteilt wird. Der Mindestnennwert einer Aktie ist in der Schweiz bei einem Rappen festgelegt. Um eine AG zu gründen, bedarf es der Ernennung verschiedener Organe: der Generalversammlung, dem Verwaltungsrat und der Revisionsstelle. Auf letzteres darf in Ausnahmefällen verzichtet werden (Art. 727a Abs. 2 OR).

Verschiedene Geschäfte und Vertragsschliessungen der AG bedürfen einer notariellen Beurkundung. Damit eine AG überhaupt rechtlich anerkannt werden kann, muss ihre Gründung durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Auch spätere Statutenänderungen wie auch die Auflösung der AG benötigen stets die notarielle Urkunde. Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen einer AG sollten sorgfältig geplant und unter allen Gesichtspunkten des Gesellschafts- und Steuerrechts überlegt sein, bevor sie beurkundet werden. Vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Notariat in Zürich, wenn Sie diesbezüglich ein detailliertes Beratungsgespräch wünschen.

Notarielle Urkunde bei Gründung einer GmbH

Unser Notariat Zürich steht Ihnen auch bei der Gründung einer GmbH professionell zur Seite. Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss das Stammkapital mind. Fr. 20.000 betragen, wobei der Mindestnennwert einer Stammanlage bei Fr. 100 liegt. Als Organe der GmbH müssen eine Gesellschafterversammlung, ein Geschäftsführer und eine Revisionsstelle ernannt werden. In Ausnahmefällen darf gemäss Art. 727a Abs. 2 OR unter bestimmten Voraussetzungen auf die Revisionsstelle verzichtet werden. Das Notariat unserer Kanzlei in Zürich berät Sie gerne.

Die Gründung einer GmbH bedarf der öffentlichen Beurkundung ebenso wie spätere Kapitalerhöhungen oder –herabsetzungen, Statutenänderungen, bestimmte Transaktionen nach FusG und ihre Auflösung. Unser Notar berät Sie gerne bereits vor der Gründung der GmbH in allen rechtlichen Fragen und übernimmt im Anschluss die notarielle Beurkundung.