Schuldbetreibung und Konkursrecht

Anwalt für Schuldbetreibung und Konkursrecht in Zürich

Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, SchKG, ist im Bundesgesetz vom April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs verankert und damit das älteste Bundesgesetz der Eidgenossenschaft, was noch heute geltend ist. Das SchKG regelt die Durchsetzbarkeit von Forderungen sowie Zwangsvollstreckungen und Arrest. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Schuldbetreibung und Konkurs benötigen, erteilen Sie unserer Anwaltskanzlei Zürich das Mandat.

Unser Anwalt für Wirtschaftsrecht ist auch auf Schuldbetreibung und Konkurs spezialisiert und vertritt natürliche und juristische Personen im weiten Feld des SchKG. In der Schweiz haben wir die weltweit einzigartige Form der Betreibung, mit der mit Hilfe des Staates eine Forderung beim Schuldner eingetrieben werden kann. Unser Rechtsanwalt vertritt Sie sowohl auf der Seite der Schuldbetreibung als auch auf Seite des Betriebenen.

Rechtsberatung bei Anhebung einer Betreibung in Zürich

Soll anhand der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs eine Schuld eingefordert werden, gilt es, einige rechtliche Formerfordernisse einzuhalten. In der Regel wenden sich Klienten an unsere Anwaltskanzlei in Zürich, wenn etwas Vereinbartes oder Vorgeschriebenes, was vertraglich fixiert worden ist, nicht eingehalten wurde. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt Zürich einzureichen.

Wenn Sie eine ausstehende Forderung betreiben möchten, wenden Sie sich gerne an unseren Rechtsanwalt für Schuldbetreibung. Unser Anwalt prüft Ihre Ansprüche und übernimmt die schriftlich förmliche Einreichung des Betreibungsbegehrens. Im Umkehrschluss ist unser Rechtsanwalt auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie selbst zu Unrecht einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt erhalten haben und diesen bestreiten möchten.

Unterstützung zur Forderungsrealisierung

Das SchKG bietet Gläubigern die Möglichkeit, auf schnellstem Wege mittels Rechtsöffnung seine Forderungen einzutreiben. Unser Anwalt unterstützt Mandanten bei der provisorischen wie auch definitiven Rechtsöffnung. Zuvor ergeht ein Zahlungsbefehl an den Schuldner, der bei natürlichen Personen eine Pfändung nach sich ziehen kann. Bei einer Betreibung gegen eine juristische Person kann eine Konkursandrohung mit anschliessendem Konkursbegehren geltend gemacht werden.

Wenn Sie als Gläubiger Fragen zum SchKG-Verfahren haben und eine Betreibung erwirken möchten, ist unsere Anwaltskanzlei Zürich gerne Ihr Ansprechpartner. Wir übernehmen auch die Rechtsberatung und –vertretung von betriebenen Personen und Firmen vor Gerichten und Behörden in Zürich. Vereinbaren Sie einen Termin und erteilen Sie uns das entsprechende Mandat.