Ehe- und Erbrecht

Notarielle Dienstleistungen im Ehe- und Erbrecht

Vertragliche Regelungen, welche die Verteilung von Vermögenswerten im Falle einer Scheidung oder im Erbfall regeln, sind für die Betroffenen häufig ein heikles Thema. Bei einer Heirat scheint es unpassend und unnötig, einen Ehevertrag ins Gespräch zu bringen. Und nur die wenigsten denken wohl gerne darüber nach, was im eigenen Todesfall mit dem Nachlass passieren soll.

Und doch empfiehlt es sich, frühzeitig über solch sensible Themen zu sprechen und sich notariell beraten zu lassen. Dies empfiehlt der Notar unserer Rechtsanwaltskanzlei Zürich nicht nur dann, wenn hohe Vermögenswerte vorhanden sind. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei unserem Notariat in Zürich. Wir beraten Sie vertraulich und sensibel zu allen Fragen rund ums Ehe- und Erbrecht.

Umfassende Beratung zum Ehevertrag

 

Unser Notar in Zürich berät Sie zu allen Möglichkeiten und Regelungen eines Ehevertrags. Vom Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist bei einer Heirat der sog. „Ordentliche Güterstand“ der Errungenschaftsbeteiligung vorgesehen. Eine individuelle Änderung mit definiertem Eigengut und Gesamtgut oder auch einer Gütertrennung kann nur über einen Ehevertrag erfolgen.

In unserem Notariat erhalten Sie eine vollumfassende und individuelle Beratung, die alle persönlichen und familiären Besonderheiten miteinbezieht. Unser Notar übernimmt auch die Erstellung von Eheverträgen komplexer Familienverhältnisse, für eingetragene Partnerschaften oder auch nicht eheliche Partnerschaften, sog. Konkubinate.

Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben zur Erbfolge nach der Eheschliessung nicht Ihren Vorstellungen entsprechen und Sie die rechtlichen Bestimmungen individuell gestalten möchten, wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Notar in Zürich.

Willenserklärung, Testament und Erbvertrag

Das Notariat unserer Kanzlei berät Sie umfassend zu den Möglichkeiten der sog. „Verfügung von Todes wegen“. Unter diesen rechtlichen Begriff fällt einerseits das Testament, die letztwillige Verfügung. Das Testament regelt die Vermögensverteilung des Erblassers und ist dessen letzter Wille. Im Testament werden die Bedachten und die Vermögenswerte benannt. Der Erblasser wünscht in der Regel eine andere Verteilung als es von Gesetztes wegen vorgesehen wäre oder möchte andere Personen beerben.

Eine zweite Möglichkeit der „Verfügung von Todes wegen“ ist der Erbvertrag. Während das Testament eine einseitige Willenserklärung ist, wird der Erbvertrag zwischen dem Erblasser und den beteiligen Parteien geschlossen. Ein Erbvertrag bedarf der Unterzeichnung durch alle Beteiligen, zweier unabhängiger Zeugen und einem Notar. Unser Notariat berät Sie gerne und setzt alle Vorstellungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen als vertragliches Dokument um. Nachdem Sie den Erbvertrag geprüft haben, unterzeichnen Sie und Ihre Vertragspartner die öffentliche Urkunde bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei Zürich.