Optionsrecht/Grenzgänger Schweiz

Anwalt für Optionsrecht: Grenzgänger in der Schweiz

Sie nehmen eine berufliche Tätigkeit in der Schweiz auf, haben Ihren Wohnsitz jedoch in einem Staat der EU, wie z.B. Deutschland? Dann sind Sie ein sog. Grenzgänger und fallen unter das Schweizer Optionsrecht. Grundsätzlich müssen sich Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz anmelden. Denn nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz besteht eine Versicherungspflicht.

Das Deutsch-Schweizerische Sozialversicherungsrecht hat allerdings seine Tücken und Grenzgänger sehen sich häufig mit einer Vielzahl bürokratischer Verwaltungsprozesse konfrontiert. So kommt es nicht selten zu doppelten Zahlungsaufforderungen und kollidierenden Verträgen aus beiden Staaten. Ohne Fachwissen eines Anwalts für Optionsrecht können Grenzgänger schnell den Überblick verlieren, denn ein länderübergreifendes Sozialversicherungsrecht betrifft auch Rechtsverordnungen aus der EU unmittelbar. Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei für Grenzgänger in der Schweiz!

Anwalt für Sozialversicherungen von Grenzgängern

Mit Beginn der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz beginnt für Bürger aus anderen Staaten eine Wahlfrist der Krankenversicherung von drei Monaten. In diesem Zeitraum kann ein Grenzgänger sein Optionsrecht nutzen. Er kann sich von der Schweizer Versicherungspflicht nach KGV befreien lassen, muss sich jedoch im Land seines Wohnsitzes, also z.B. Deutschland, gesetzlich oder privat versichern. Ausserdem könnte er in der Schweiz eine private Versicherung nach VVG abschliessen.

Wann das Optionsrecht im Einzelfall gültig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die teils sogar von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgelegt werden. So erhält man als Grenzgänger ein neues Optionsrecht, wenn man geheiratet hat, ein Kind geboren wurde oder auch nach einer Scheidung oder dem Tod des Ehepartners. Unser Anwalt für Optionsrecht verfügt über die nötige Expertise und umfangreiches Fachwissen auf dem weitreichenden Gebiet des Optionsrecht in Verbindung mit betroffenen Richtlinien aus EU-Staaten.

Steuerberatung bei Doppelbesteuerung von Grenzgängern

Die Steuererklärung ist ohnehin schon eine nervenaufreibende Angelegenheit für viele Arbeitnehmer. Besteht nun das Beschäftigungsverhältnis in der Schweiz, der Wohnsitz befindet sich aber in Deutschland, kann es rasch zur Doppelbesteuerung kommen, was zu nicht unerheblichen Kosten führen kann. Unser Anwalt für Grenzgänger berät Klienten umfangreich zu den Besonderheiten des Steuerrechts von Grenzgängern. Wir klären Sie bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten gegenüber Arbeitgebern und Behörden auf und bereiten Steuererklärungen vor.

Als Grenzgänger stehen Sie zunächst einer Vielzahl von Fragen gegenüber. Unsere Kanzlei für Grenzgänger berät Sie z.B. auch zum Antrag der Fahrerlaubnis nach einem Umzug oder bereitet Sie auf mögliche Konflikte am Grenzübergang mit den zuständigen Zollbehörden vor. Falls Sie planen, Ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Zürich frühzeitig, wir bereiten die nötigen Dokumente und Papiere für Sie vor.