Anwalt Zürich Privatrecht

Ihre Anwaltskanzlei Zürich für Privatrecht

Das weite Rechtsgebiet des Privatrechts umfasst die Lebensverhältnisse jedes einzelnen in Bezug auf Familie, den Beruf und das Geschäftsleben. Das Schweizerische Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet des Privatrechts in der Schweiz und im Zivilgesetzbuch geregelt. Unter diesen Rechtsbereich fallen unter anderem das Personenrecht, Familienrecht, das Erb- und Sachenrecht. Der zweite Bereich des Privatrechts ist im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Zürich berät und vertritt Sie gerne in rechtlichen Fragen rund um das Thema Privatrecht. Im Privatrecht stehen zwei beteiligte Parteien auf einer Stufe, wohingegen das Öffentliche Recht die Ordnung des Staates betrifft und dementsprechend zwei verschiedene Stufen vorliegen. Unser Rechtsanwalt übernimmt die Rechtsberatung für Streitigkeiten im Privatrecht in Zürich.

Prozessvertretung und Beratung für privates Recht in Zürich

Als Kanzlei für Privatrecht in Zürich übernehmen wir sowohl die Rechtsberatung als auch die Prozessvertretung im Streitfall. Im Zivilrecht liegt einer unserer Schwerpunkte im Familienrecht. Familienrechtliche Angelegenheiten sind meist emotional behaftet und bedürfen einer empathischen und dennoch objektiven Beurteilung des jeweiligen Rechtsfalls.

Unser Anwalt für Privatrecht ist auf sensible Themen des Ehe- und Eheschutzes sowie Scheidungen spezialisiert. Die Beratung im Familienrecht erfordert ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Anwalt. Häufig lässt sich auch die Gegenseite von einem Rechtsbeistand vertreten. Bevor es zu unschönen Auseinandersetzungen vor Gericht kommt, ist es unserer Kanzlei daran gelegen, Streitigkeiten mit der Gegenseite in sachlichen Gesprächen vorab zu klären. Liegen die Standpunkte der Parteien zu weit auseinander, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.

Kaufrechtliche Angelegenheiten im Sinne des Privatrechts

Unter den Rechtsbereich des Privatrechts fallen auch alle Rechtssätze, die den Kauf auf nationaler wie auch internationaler Ebene betreffen. Ein Kauf im Sinne des Privatrechts liegt bereits in der kleinsten Transaktion des alltäglichen Lebens vor. Ob beim morgendlichen Einkauf beim Bäcker, beim Fahrzeugkauf oder bei Bestellabschluss in einem Onlineshop, das Kaufrecht betrifft jede private Person nahezu täglich. Neben dem Kauf von Waren und Produkten umfasst das Kaufrecht auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

Die Anwaltskanzlei in Zürich vertritt Mandanten in allen Bereichen des Kaufrechts. Ob es sich um die Prüfung, Erfüllung oder den Rücktritt von Kaufverträgen handelt oder auch eine Minderung von Kaufpreisen, Schadenersatzansprüche oder Aufwendungsersatz geltend gemacht werden sollen, unser Rechtsanwalt übernimmt Ihren Fall zum Thema Kaufrecht.