Ausländerrecht

Anwalt für Ausländerrecht und Migrationsrecht

Das Ausländergesetz, AuG, ist ein Bundesgesetz, was in der Schweiz das Migrationsrecht regelt. Verantwortlich für die Umsetzung der Verordnungen und Weisungen sind die Amtsstuben des Bundes und der Kantone. In Streitfällen, die das Ausländerrecht betreffen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Anwälte für Migrationsrecht in Zürich.

Rechtsberatung bei Niederlassungsbewilligung

Grundsätzlich kann jeder Schweizer, der eine Staatsangehörigkeit besitzt, frei in die Schweiz ein- und ausreisen oder sich im gesamten Gebiet der Eidgenossenschaft mit festem Wohnsitz niederlassen. Dies gilt auch für Bürger mit einer zweiten oder dritten Staatsangehörigkeit. Dasselbe Recht besitzen Bürger anderer Staatsangehörigkeiten, sofern sie über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, die sog. C-Bewilligung.

Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, berät Sie unsere Anwaltskanzlei Zürich umfassend zu den verschiedenen Voraussetzungen. Eine Möglichkeit ist der Nachzug der Familie, also des Ehegatten und der Kinder von Schweizer Bürgern oder Ausländern, die bereits über eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen.

Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus dem Ersuch von Arbeitgebern, die eine hochqualifizierte Arbeitskraft beschäftigen möchten (auch Grenzgänger), für ausländische Investoren sowie anerkannte Personen aus Wissenschaft, Sport und Kultur. Die Ausnahmen und Sonderregelungen für Ausländer in Bezug des Migrationsrechts sind vielseitig. Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Zürich!

Anwalt für Verfahren im Ausländerrecht

Die im Ausländergesetz geregelten Rechtsverordnungen und Weisungen werden durch eine Vielzahl von internationalen, bilateralen und multinationalen Staatsverträgen ergänzt. Die Auslegung der Verordnungen sind häufig nicht stringent und die Umsetzung des Ausländerrechts variiert gar von Kanton zu Kanton.

Es lohnt sich also in jedem Fall, einen Anwalt für Migrationsrecht zurate zu ziehen, wenn es zu Ablehnungen von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen ohne ersichtlichen Grund kommt. Nicht selten hängt eine Bewilligung an der persönlichen Einstellung eines einzelnen Sachbearbeiters, was eine Überprüfung in jedem Falle ratsam macht.

Unsere Anwaltskanzlei Zürich verfügt im Bereich Migrations- und Ausländerrecht über umfangreiche Expertise. Kontaktieren Sie uns auch gerne, wenn es um Belange von Flüchtlingen und Asylsuchenden geht. Für EU-Bürger und Staatsangehörige der EFTA-Staaten gilt das Freizügigkeitsabkommen, FZA. Auch in diesem Bereich ist unsere Kanzlei in Zürich der richtige Ansprechpartner. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch.