Scheidung

Scheidungsanwalt in Zürich

Eine Scheidung ist sowohl für die Ehepartner als auch für die vertretenden Anwälte keine schöne Angelegenheit. Meist gingen der Scheidung emotional aufreibende Auseinandersetzungen voraus und die rationale Gesprächsführung ist kaum mehr möglich. Unser Anwalt für Scheidungsrecht in Zürich verfügt über langjährige Erfahrungen mit Mandanten in der Trennungs- und Scheidungsphase.

Kontaktieren Sie unseren Scheidungsanwalt in Zürich, wenn Sie eine vertrauensvolle und kompetente Abwicklung Ihrer Ehe wünschen. Unser Anwalt für Scheidungsrecht bemüht sich um eine rasche und klare Auflösung der Ehe innert der gesetzlich vorgesehen Fristen. Neben der Ehescheidung sind meist eine Vielzahl von Aspekten zu regeln, die die Zeit nach der Scheidung betreffen. Dazu zählen beispielsweise die Klärung der Obhut der Kinder, mögliche Unterhaltsforderungen, güterrechtliche Auseinandersetzungen und vieles mehr. Als aussenstehende Person behält unser Rechtsanwalt in Zürich für seine Mandanten in der schweren Zeit der Scheidung den Überblick.

Rechtsberatung vor der Scheidung

 

Vor einer Scheidung stehen in der Regel eine Menge Fragen im Raum, die der Rechtsberatung durch einen Anwalt bedürfen. Ist kein Ehevertrag vorhanden, gilt es, die Ehe nach rechtsgültigen Richtlinien aufzulösen. Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber nach drei Arten von Scheidungsgründen: der Scheidung auf gemeinsames Begehren, der Scheidung auf Klage nach zweijähriger Trennungsfrist und der Scheidung auf Klage bei Unzumutbarkeit.

Jede Art der Scheidung zieht verschiedene individuelle Folgen nach sich. Wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, sind spezifische Regelungen zur Obhut des Kindes und auch zum Umgang mit Familienangehörigen zu klären. Hat die Familie in einer gemeinsamen Mietwohnung gelebt, ergeben sich ebenso Rechte und Pflichten wie bei Besitz eines Eigenheims und der Klärung des Wohnrechts nach der Scheidung.

Prozessieren im eherechtlichen Verfahren

Zu Beginn eines Scheidungsverfahrens ist unser Anwalt in Zürich stets bemüht, zwischen den Ehepartnern zu vermitteln, um eine möglichst sachliche Vorgehensweise zu erzielen. Im Interesse aller Beteiligten hat eine einvernehmliche Lösung immer die oberste Priorität. Ist eine gemeinsame Linie gefunden, bedarf es im Idealfall nur noch der gerichtlichen Genehmigung in Zürich.

Ist keine Mediation möglich, ist das Gerichtsverfahren unumgänglich. Im Falle eines Prozesses übernimmt unser Rechtsanwalt für Scheidungen die Vertretung des Mandanten und schöpft alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel im Interesse des Klienten aus. Wenden Sie sich in scheidungsrechtlichen Angelegenheiten vertrauensvoll an unsere Anwaltskanzlei Zürich, wir stehen Ihnen kompetent in dieser schwierigen Zeit zur Seite.