Anwalt Zürich Prozessrecht

Prozessführung vom Rechtsanwalt in Zürich

Unsere Anwälte in Zürich verfügen über langjährige Erfahrung im Prozessieren. Zu unseren Tätigkeitsgebieten im Prozessrecht fallen Zivilprozesse und Regressionsprozesse ebenso wie gerichtliche Verfahren gegen Privat- und Sozialversicherungen sowie Prozesse vor dem Bundesgericht und schweizerischen Behörden.

Eines der Hauptanliegen der Anwaltskanzlei in Zürich ist die gütliche, einvernehmliche Einigung. Bei Streitigkeiten oder Uneinigkeiten jedweder Art ist es das Ziel, zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln, um eine zielführende Lösung herbeizuführen. Wir stellen unsere Räume in der Kanzlei in Zürich auch gerne für eine Mediation zur Verfügung, die der aussergerichtlichen Einigung dient. Sollten diese Mediationsversuche nicht den gewünschten Erfolg erzielen, vertreten wir unsere Klienten in Zürich in gerichtlichen Verfahren.

Anwalt für Zivilprozesse und Regressprozesse

Wir vertreten Geschädigte vor zuständigen Gerichten, wenn eine gütliche Einigung nicht mehr möglich ist. Der Gang ans Gericht will gut überlegt sein und kostet dem Kläger meist mehr als blosse finanzielle Aufwendungen. Wir beraten und unterstützen unsere Klienten vollumfänglich vor jedem Verfahren und übernehmen auch die Vertretung von Angeklagten vor Gericht in einem Zivilprozess.

Wir sind Experten für die gerichtliche Vertretung von Versicherten und Geschädigten. In besonderen Fällen der Regressansprüche übernehmen wir auch das Prozessieren im Haftplicht- und Sozialversicherungsrecht auf Versicherungsseite. Unsere Anwälte in Zürich verfügen über die erforderliche Fachkenntnis beider Seiten und beraten jeden Klienten deshalb vollumfänglich und mit dem notwendigen Fachwissen.

Darüber hinaus führen unsere Rechtsanwälte auch Prozesse in strafrechtlichen Angelegenheiten. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie uns Ihren Fall.

Prozess vor Schweizer Behörden und Gerichten

Unsere Anwaltskanzlei Zürich übernimmt alle Massnahmen, die für ein gerichtliches Verfahren vonnöten sind. Wir beraten unsere Klienten zu den Erfolgsaussichten eines Prozesses, sorgen für die Einreichung erforderlicher Dokumente und nehmen eine Beurteilung der Chancen und Risiken vor jedem Prozess vor. Denn auch die Wirtschaftlichkeit eines Prozesses richtet sich nach den Besonderheiten einer jeden Klage im Einzelfall.

Auch im Streitfall mit Behörden in Zürich ziehen wir die aussergerichtliche Einigung vor und übernehmen die vermittelnde Gesprächsführung. In jedem Falle der gerichtlichen Prozessführung stehen die Anliegen und Bedürfnisse unserer Klienten im Vordergrund. Wir führen alle Mandate mit höchster Diskretion und nehmen Kontakt zu aussenstehenden Experten oder Sachverständigen ausschliesslich nach Rücksprache mit unseren Klienten auf. Das Vertrauensverhältnis zu unseren Klienten ist unser höchstes Anliegen. Unsere Anwälte beraten Sie zu allen rechtlichen Angelegenheiten und setzen Ihre Recht vor den zuständigen Gerichten in Zürich und der Schweiz durch.