Schweizer Obligationenrecht

Rechtsanwalt für Schweizer Obligationenrecht

Unter das Rechtsgebiet des Privatrechts fallen in der Schweiz das Zivilgesetzbuch und das Schweizerische Obligationenrecht. Zum Rechtsbereich des Obligationenrechts zählen insbesondere Regelungen zum Recht der Schuldverhältnisse. Dies sind Bereiche, die nur die Rechte bestimmter Personengruppen betreffen, insbesondere Verträge der unterschiedlichsten wirtschaftlichen Verhältnisse.

Einen besonderen Stellenwert im Schweizerischen Obligationenrecht hat sicherlich das Arbeitsrecht. Denn dort, wo viele Menschen miteinander beruflichen Umgang pflegen, kommt es immer wieder zu Konflikten, sei es finanzieller, aber auch persönlicher Natur. Entsprechend gibt es im Arbeitsrecht auch rechtliche Bestimmungen, die besondere Berufsgruppen betreffen. Herauszustellen ist hierbei das Medizin- und Gesundheitsrecht. Unser Rechtsanwalt für das Themengebiet des Obligationenrechts verfügt über die nötige Expertise auf diesem Fachgebiet.

Anwalt für Arbeitsrecht in Zürich

 

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht unserer Anwaltskanzlei in Zürich berät und unterstützt Klienten in allen arbeitsrechtlichen Belangen. So bedarf die Beurteilung von Arbeitsverträgen nicht selten einer Rechtsberatung und auch auf Seiten des Arbeitgebers ist die Formulierung solcher Arbeitsverträge in einigen Gewerken speziell. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht verfügt über langjährige Expertise, sowohl bei Verhandlungen für Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite.

Kommt es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht oder einer Behörde, sorgt unser Anwalt in Zürich für den nötigen Schriftverkehr und übernimmt das gerichtliche Prozessieren. Das Hauptanliegen unserer Anwaltskanzlei ist es jedoch, einen gerichtlichen Prozess zu vermeiden und zuvor vermittelnd zwischen den beteiligten Parteien einzuwirken. Besonders bei Verhandlungen betreffend Lohn oder Provision kann eine dritte, aussenstehende Person häufig alternative oder konsensfähige Lösungswege aufzeigen und so ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Rechtsbeistand in weiteren Bereichen des OR

Zum Rechtsgebiet des Schweizerischen Obligationenrechts zählen neben dem Arbeitsrecht z.B. auch Verhältnisse, die den Kauf, den Tausch, die Miete, die Leihe, das Darlehen, die Bürgschaft und viele weitere Vertragsverhältnisse betreffen. Auch im Bereich von Vermögenswerten, Entschädigungen und ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen gibt das OR entsprechende Gesetze vor.

Wer auf dem Rechtsgebiet des Obligationenrechts eine fundierte Beratung benötigt, sollte sich an unseren Fachanwalt für Schweizerisches Obligationenrecht in Zürich wenden. Unser Fachanwalt ist in vertraglichen Angelegenheiten der Spezialist in Zürich. Nehmen Sie Kontakt für eine erste Beratung auf und erteilen Sie uns das Mandat in gerichtlichen Streitfällen, das Obligationenrecht betreffend. Wir sind auch für unternehmerische Belange der passende Partner in Zürich!