Mandatserteilung Zürich

Erteilen Sie unseren Rechtsanwälten Ihr Mandat!

Unsere Rechtsanwälte in Zürich verfügen über langjährige Expertise mit Mandanten der unterschiedlichsten Lebenshintergründe und den verschiedensten Anliegen aus den Fachbereichen Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht. Damit wir unsere Klienten vertrauensvoll und seriös vertreten können, bieten wir stets eine Erstberatung für ein persönliches Kennenlernen. Das Verständnis über den jeweiligen Rechtsbereich, die individuellen Fragestellungen und möglicherweise Streitfälle, die vor Gericht entschieden werden sollen, machen ein Vertrauensverhältnis unabdingbar. Bevor Sie uns Ihr Mandat erteilen, nutzen Sie deshalb gerne unser Angebot für eine Erstberatung.

Ein Mandat ist im eigentlich Sinne ein Vertretungsauftrag. Sie als Mandant erteilen unserer Kanzlei bzw. unserem Rechtsanwalt im jeweiligen Fachbereich ein Mandat, Ihre Interessen zu vertreten und auch gerichtlich durchzusetzen. Jedes Mandat ist deshalb fallbezogen und muss massgeschneidert behandelt werden. In komplexen Fällen arbeiten mehrere unserer Anwälte interdisziplinär an spezifischen Fragestellungen und heiklen Mandaten. Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung!

Ablauf vor Mandatserteilung

Eine juristische Beratung kann eine sehr kurzfristige, aber auch jahrelange Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsbeistand erfordern. Je nach Umfang der Rechtsberatung, Schwere des Falls oder auch Bedarf des Klienten (bspw. langfristige Rechtsberatung für Unternehmen in Zürich) setzen wir deshalb auf ein vertrauensvolles Verhältnis von Beginn an. Wir möchten, dass Sie sich bei uns in sicheren Händen fühlen und empfehlen entsprechend die Erstberatung in unserer Kanzlei in Zürich.

Wir möchten Sie gerne persönlich kennenlernen, um sicherzugehen, dass die Chemie stimmt und wir zukünftig auf Vertrauensbasis in Ihrem Sinne handeln können. Sie können uns für eine erste Kontaktaufnahme gerne eine E-Mail mit den Eckdaten Ihres persönlichen Falls schicken. In einem Erstgespräch erarbeitet unser Fachanwalt mit Ihnen eine mögliche Strategie. Das Erstgespräch führen wir gerne in unserer Zürcher Kanzlei durch, bei grosser Entfernung zu Ihrem Wohnort ist grundsätzlich auch ein Telefonat oder eine Videokonferenz möglich. Erst, wenn Sie alle Unsicherheiten und Fragen mit uns geklärt haben, erteilen Sie uns Ihr Mandat.

Ablauf eines Prozessmandats

Wenn Sie einem Prozess in Zürich entgegensehen, kontaktieren Sie unsere Kanzlei für ein Prozessmandat. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch und lassen Sie uns möglichst vor dem Termin Ihre Akten und Dokumente zukommen. So kann sich der jeweilige Fachanwalt unserer Kanzlei im Vorhinein gründlich in Ihren Fall einarbeiten. Bei der Besprechung in unserem Anwaltsbüro zeigt Ihnen unser Anwalt eine Strategie auf, die sämtliche Fristen und Abläufe beinhaltet.

Im Anschluss, wenn Sie uns Ihr Mandat erteilen möchten, erhalten Sie die Vollmacht und unseren Mandatsvertrag zur Unterzeichnung. Wir entwerfen im Anschluss eine Rechtsschrift, die wir in einem weiteren Termin mit Ihnen besprechen und im Anschluss beim zuständigen Gericht einreichen. Im weiteren Verlauf des Prozesses stehen wir unmittelbar an Ihrer Seite und sind auch nach Gerichtsentscheid weiterhin gerne Ihr Ansprechpartner in Zürich. Wir befassen uns mit Prozessen und Gutachten, bereiten Verträge und Berichte vor und führen Vergleichsverhandlungen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung!