Zivilrecht

Anwalt für Zivilrecht in Zürich

Ein Rechtsbereich des Privatrechts in der Schweiz ist das Zivilrecht. Zentrale Teile des schweizerischen Privatrechts sind als Kodifikation im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, ZGB, gesammelt. Laut ZGB umfasst das Zivilrecht folgende Rechtsbereiche: das Personenrecht, das Familienrecht inkl. Eheschliessung und –trennung, das Erbrecht und das Sachenrecht.

Die Anwaltskanzlei Zürich berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Zivilrechts. Zivilrechtliche Konflikte betreffen immer zwei Parteien derselben rechtlichen Stellung. Dies können natürliche Personen, aber auch juristische Subjekte sein. Unser Anwalt ist auf zivilrechtliche Fragen für Zürich und die Schweiz spezialisiert und vertritt Mandanten auch vor Gericht.

Rechtsanwalt für Familienrecht in Zürich

Streitigkeiten und Auseinandersetzungen im Zivilrecht betreffen häufig das Familienrecht. Unter diesen Rechtsbereich fallen Eheschliessungen, Scheidungen und Konflikte, die die Kinder betreffen. Solche familiären Belange sind meist unangenehm und sehr emotional behaftet, weshalb der Gang zu einem Rechtsanwalt häufig nicht leicht fällt. Unser Anwalt setzt auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten. Die Möglichkeiten der verbalen Vermittlung zwischen zwei Parteien werden stets dem Rechtsweg vorgezogen.

Um Streitigkeiten vor Gericht im Falle einer Scheidung vorzubeugen, bietet auch der Notar unserer Rechtsanwaltskanzlei Zürich umfassende Beratung zur Schliessung von Eheverträgen. Im besten Falle kommt so ein notariell beurkundeter Vertrag nie zum Einsatz. Sollte es jedoch zu einer Trennung kommen, sind die wichtigsten Belange bereits im Vorhinein geregelt und schriftlich fixiert worden. Unser Notar berät Sie diesbezüglich umfassend und vertraulich.

Im Erbfall juristische Beratung in Anspruch nehmen

Ein weiterer grosser Bereich des Zivilrechts ist das Erbrecht. Auch im Erbrecht gibt es ein hohes Mass an Konfliktpotenzial und familiären Streitigkeiten. Auch hier empfehlen sowohl der Notar als auch unser Rechtsanwalt in Zürich erbrechtliche Angelegenheiten bereits frühzeitig zu regeln. In unserem Notariat können Sie letztwillige Verfügungen und Willenserklärungen sowie Testamente und Erbverträge notariell beglaubigen lassen.

Erbrechtliche Belange sind häufig sehr komplex. Weil der Nachlass eines Erblassers meist das unmittelbare familiäre Umfeld betrifft, bedarf es einer kompetenten Rechtsberatung, die im Idealfall etwaige Komplikationen und Konflikte von Vornherein verhütet. Kontaktieren Sie deshalb frühzeitig unseren Rechtsanwalt in Zürich, wenn es um die Regelung Ihres Nachlasses geht oder Sie eine Erbschaft zu erwarten haben. Sollte es zu Streitfall kommen, begleiten wir unsere Klienten während dem Prozess und setzen ihre Rechte vor einem zuständigen Schweizer Gericht durch.