Immaterialgüterrecht

Anwalt für Fragestellungen des Immaterialgüterrechts

Das Immaterialgüterrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, was einerseits das Privatrecht, aber auch das Wirtschaftsecht und das Handelsrecht in besonderem Masse, darüber hinaus sogar das Völkerrecht berührt. Das Immaterialgüterrecht regelt den Schutz des geistigen Eigentums, also an Gütern ohne körperliche Existenz.

Unter das Immaterialgüterrecht im engeren Sinne fallen zum Beispiel das Urheberrecht und das Markenschutzrecht. Weiterhin werden das Patentrecht, das Designrecht, das Sortenschutzrecht und der Topografieschutz zum Immaterialgüterrecht gezählt. Im weiteren Sinne fallen auch das Recht am eigenen Bild, an Tonaufzeichnungen und persönlichen Aussagen unter den Schutzbereich des Immaterialgüterrechts.

Anwalt für Informations- und Markenrecht

Unter den Schutz des Immaterialgüterrecht fallen alle Belange des geistigen Eigentums. Dieser Begriff bietet ein hohes Mass der Interpretation und wird in der Literatur nicht einheitlich verwendet. Manche Autoren bezeichnen den Schutz des geistigen Eigentums auch als Schutzbereich der Informations- und Kommunikationsrechte. Wie auch immer der Begriff letztendlich verwendet wird, wenn Sie als Privatperson oder Künstler im weiteren Sinne in Ihrem Recht auf geistiges Eigentum eingeschränkt werden, wenden Sie sich an unseren Anwalt für Immaterialgüterrecht.

Auch der Bereich des Marken- und Urheberrechts ist vom Immaterialgüterrecht geschützt. Auf dem Gebiet des Marken- und Patentrechts empfiehlt es sich immer, eine Rechtsberatung einzuholen, ganz gleich, ob man eine Marke oder ein Patent anmelden möchte oder nicht wissentlich Rechte Dritter eingeschränkt hat. In solchen Fällen von rechtlichen Anordnungen auf Unterlassung oder Schadenersatzansprüchen sind unsere Anwälte für Immaterialgüterrecht Ihr Partner in Zürich.

Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt den Wettbewerb vor unlauteren Methoden und Beeinträchtigungen. Auf dem unternehmerischen Gebiet ist das Wettbewerbsrecht vom besonderen Interesse. Grundsätzlich wird das Wettbewerbsrecht unter den Schutzbereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts gezählt, kann sich aber in den der Schutzbereich des Immaterialgüterrechts auswirken, wenn es um dispositionsfähige Arbeitserzeugnisse und Geschäftsgeheimnisse geht.

Überall dort, wo Ihre Rechte als Privatperson oder Unternehmen im Bereich der immateriellen Güter betroffen sind, kommt das Immaterialgüterrecht zum Tragen. Weil der Rechtsbereich sehr umfangreich ist und sich inzwischen auch auf Teilgebiete der rechtlichen Bestimmungen im Internet und auf den Datenschutz auswirkt, sollten Sie frühzeitig unsere Kanzlei in Zürich konsultieren, wenn Sie Ihre Recht geltend machen möchten. Wir beraten Sie und übernehmen in schwerwiegenden Fällen die Prozessführung in Zürich.