Firmen- und Unternehmensrecht

Anwaltskanzlei für Firmenrecht, Unternehmensrecht und Betriebsnachfolge

Seit dem Juli 2016 ist das Firmenrecht im Obligationenrecht neu geregelt. Gemäss der neuen Gesetzgebung gelten nun die Bestimmungen, die für die AG, GmbH und Genossenschaften Gültigkeit haben, auch für alle anderen Handelsgesellschaften. So dürfen nun auch Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften in der Schweiz ihre Firmenbildung frei wählen und bei einem Gesellschafterwechsel ihre Bezeichnung weiterverwenden. Einzig die Rechtsformangabe muss weiterhin im Firmennamen enthalten sein. Für Kollektivgesellschaften finden die Kürzel „KIG“ oder „KLG“ Verwendung, eine Kommanditgesellschaft läuft unter „KmG“ oder „KMG“.

Wenn Sie ein Unternehmen in Zürich führen und Fragen zum neuen Firmenrecht haben, kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Handelsrecht. Wir unterstützen Sie bei bereits bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen in der Schweiz auf. Auch in Fragen der Betriebsnachfolge finden Sie in unserer Kanzlei kompetente und erfahrene Ansprechpartner für Unternehmensrecht.

Juristische Unterstützung in Unternehmensfragen

Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründet, führt oder übernehmen soll, muss sich mit vielerlei Vorschriften vertraut machen. Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich zunächst die Frage der Rechtsform. Je nachdem, ob das Unternehmen in Zukunft ausschliesslich in der Schweiz oder international tätig sein wird, gibt es verschiedene Richtlinien und Gesetze zu beachten. Unser Anwalt für Handelsrecht berät Sie umfassend bei der Wahl der passenden Rechtsform.

Wir verfügen auch über die nötige Expertise in grenzüberschreitenden Geschäftsfeldern. So finden Sie in unserer Kanzlei die passenden Experten für Steuerrecht, Zollrecht oder Transportrecht. Gerne sind wir langfristiger Begleiter und Rechtsbeistand Ihrer Firma in Zürich. Mit einem dauerhaften Rechtsbeistand sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn bei rechtlichen Problemen innerhalb des Gesellschafterkreises oder mit Kunden und Lieferanten, kennen wir Ihren Wirkungskreis und die entsprechende Materie genau und können so unverzüglich in Ihrem Sinne handeln.

Rechtsberatung bei Betriebsübergabe und –nachfolge

Kleine und mittelgrosse Unternehmungen, KMU, haben in der Schweiz lange Tradition und bilden die Basis des wirtschaftlichen Lebens. Besonders der Regelung der Betriebsnachfolge oder auch Unternehmensübernahme kommt entsprechend eine grosse Bedeutung zu. Wenn Sie Unternehmer in Zürich sind und Ihre Betriebsnachfolge familiär regeln möchten, nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei mit fachkundigen Rechtsanwälten und Notaren auf.

Wir beraten Sie zu allen Fragestellungen der Betriebsnachfolge und setzen auf Wunsch die notwendigen Erbverträge auf. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die Nachfolge durch eine oder mehrere Personen, sondern setzen uns auch mit Fragen zur Übernahme der bestehenden Verbindlichkeiten und Haftungsfragen sowie Ihrem Mitarbeiterstamm und deren arbeitsrechtlichen Begebenheiten und Auswirkungen bei Übernahme auseinander. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in allen Anliegen, die Ihre Firma in Zürich betreffen.