Beurkundungen

Beurkundungen beim Notar vornehmen lassen

Das Notariat unserer Rechtsanwaltskanzlei Zürich ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Beurkundungen von Dokumenten und Verträgen der verschiedensten Rechtsbereiche geht. Insbesondere im Gesellschafts- wie auch Familien- und Erbrecht sind notarielle Beurkundungen häufig erforderlich. Gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) und Fusionsgesetz (FusG)sind bspw. Geschäfte beurkundungsbedürftig, die im Zusammenhang mit Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) geschlossen werden, ausserdem definierte Transaktionen entsprechend Fusionsgesetz.

Unser Notar Zürich berät Sie gerne zu beurkundungsbedürftigen Transaktionen im Gesellschaftsrecht und erstellt auch etwaig erforderliche Beglaubigungen. Auch im sensiblen Bereich der familien- und erbschaftsrechtlichen Beurkundungen bietet unser Notariat umfassende und vertrauliche Beratung vor der eigentlichen notariellen Beurkundung. Das Notariat unserer Anwaltskanzlei in Zürich stellt die Interessen und Bedürfnisse seiner Klienten stets in den Vordergrund und setzt auf ein langfristig vertrauensvolles Verhältnis zwischen Klient und Notar.

Beurkundung von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten

Im Rechtsbereich der Kapitalgesellschaften sind in der Schweiz häufig notarielle Beurkundungen erforderlich. So bedarf es z.B. bei der Gründung einer AG oder GmbH einer Beurkundung durch einen öffentlichen Notar, ebenso wie bei einer Kapitalerhöhung oder –herabsetzung. Verträge und Dokumente aus dem betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Feld bedürfen stets einer gründlichen Planung und Überprüfung, weil diese in den meisten Fällen auch rechtliche Risiken sowie steuerliche Besonderheiten betreffen können.

Unser Notariat berät Klienten ausserdem bei Abtretungen von Gesellschaftsanteilen, begleitet die Umsetzung von Fusionen, bereitet die notwendigen Liquidationsbeschlüsse bei der Auflösungen von Kapitalgesellschaften vor oder sorgt für beurkundete Statutenänderungen. Wenn Sie Fragen zu Vorgängen und Verträgen im Gesellschaftsrecht haben, kontaktieren Sie unser Notariat in Zürich!

Ehe- und Erbverträge beurkunden lassen

Letztwillige Verfügungen und Willenserklärungen sowie Ehe- oder Erbverträge dienen der verbindlichen Absicherung des Klienten oder der vertraglich definierten Parteien, sofern sie notariell beurkundet sind. In der Regel sind weder ein Ehevertrag noch ein Erbvertrag für Klienten ein schönes Unterfangen. Schliesslich betreffen solche Verträge die Regelungen bei einer partnerschaftlichen Trennung oder die Hinterlassenschaften und deren Verteilung im Todesfall des Klienten.

Als Notariat in Zürich wissen wir um die Sensibilität dieser speziellen Bereiche aus dem Familien- und Erbrecht. Für unseren Notar gehört deshalb ein vertrauensvolles Gespräch mit dem Klienten selbst, aber auch gerne auf Wunsch mit im Vertrag betroffenen Personen und Angehörigen zur Grundlage für die Erstellung und Beurkundung solcher Dokumente. Dabei stehen die Wünsche des Klienten im Notariat unserer Rechtsanwaltskanzlei Zürich immer im Vordergrund.