Bürgschaften und Schuldanerkennungen

Notarielle Beurkundung von Bürgschaften und Schuldanerkennungen

Für einige Arten von Bürgschaften ist die öffentliche Beurkundung als Formerfordernis vorgesehen. Das Notariat unserer Anwaltskanzlei in Zürich nimmt Beurkundungen von Bürgschaften und Schuldbriefen jeder Art vor.

Eine Bürgschaft ist ein einseitiges, vertraglich definiertes Kreditsicherungsmittel. Mit einer Bürgschaft übernimmt ein Bürge die Verantwortung eines Hauptschuldner bei dessen Zahlungsunfähigkeit gegenüber einem Gläubiger, häufig einer Bank, Versicherung oder auch Bürgschaftsgenossenschaft. Der Bürge verpflichtet sich damit, die Verbindlichkeiten des Schuldners zu übernehmen. Laut Schweizerischem Obligationenrecht bedarf es der öffentlichen Beurkundung durch eine Notar, wenn der Haftungsbetrag Fr. 2‘000 übersteigt.

Bürgschaften auf dem Notariat Zürich abschliessen

Wenn Sie eine Bürgschaftsverpflichtung eingehen möchten, vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Notar in Zürich. Unser Notar berät Sie bezüglich aller möglichen Konsequenzen einer Bürgschaftsverpflichtung. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, muss Ihr Ehe- oder Lebenspartner der Verpflichtung spätestens bei der Beurkundung der Bürgschaft zustimmen.

Am Tag der Beurkundung müssen sich sowohl Sie als Bürge als auch Ihr Partner bei uns im Notariat Zürich durch ein offizielles Papier ausweisen können. Falls Sie die Bürgschaftserklärung nicht durch unser Notariat haben aufsetzen lassen, benötigen wir ausserdem diese Bürgschaftserklärung zur offiziellen Beurkundung.

Das Schweizerische Betreibungsrecht sieht im Falle eines Rechtsöffnungsverfahrens grundsätzlich den ordentlichen Prozessweg vor, sofern der Schuldner keine Schuldanerkennung vorlegen kann.

Schuldanerkennungen öffentlich beurkunden lassen

Liegt eine schriftlich beurkundete Schuldanerkennung gemäss Art. 82 Abs. 1 SchKG vor, steht dem Schuldner die provisorische Rechtsöffnung offen.

Das Notariat unserer Anwaltskanzlei Zürich berät Sie zu allen Besonderheiten im Bereich der Schuldanerkennungen. Damit unser Notar eine öffentliche Urkunde in Zürich ausstellen kann, sind einige Angaben notwendig. Die namentliche Nennung des Schuldners und des Gläubigers sowie die eindeutige Höhe und Bestimmbarkeit der Forderung sowie deren Fälligkeit gehören ebenso in das Dokument wie die klare Anerkennung über die Forderung und Zahlungspflicht durch den Schuldner.

Die Urkunde der Schuldanerkennung wird bei uns im Notariat Zürich vom Schuldner unterzeichnet, wenn es sich um eine einseitige Erklärung handelt. Bei Miet- oder Kaufverträgen, die als zweiseitige Verträge von unserem Notariat ausgestellt werden, muss ebenso mindestens eine Unterschrift vom Schuldner geleistet werden.