Sachenrecht

Anwalt in Zürich für Sachenrecht und Immobilien

Die Anwaltskanzlei Zürich berät und vertritt Mandanten umfassend in allen Teilgebieten des Sachenrechts. Das Sachenrecht ist in der Schweiz ein absolutes Recht, was prinzipiell gegenüber jedem geltend gemacht werden kann. Unter den Rechtsbegriff des Sachenrechts fallen z.B. das Eigentum, die Nutzniessung, Pfandrechte, Nachbarschaftsrechte, Baurechte, Schuldbriefe und vieles mehr. Wenn Sie eine Beratung zum Sachenrecht und Ihren Rechte und Pflichten wünschen, kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Sachenrecht in Zürich.

Rechtsanwalt für Immobiliar-Sachenrecht

Das Immobiliar-Sachenrecht bezieht sich auf Rechte, die Grundstücke betreffen. Der Anwalt unserer Kanzlei in Zürich berät Sie umfassend bei Fragen und Streitigkeiten, die Eigentumsrechte und Besitzrechte betreffen. Dazu zählen beispielsweise auch Konflikte zu Mieteigentum und Nachbarschaftsrechte. Besonders auf dem Gebiet des nachbarschaftlichen Zusammenlebens sind Streitigkeiten häufig vorprogrammiert. Unser Rechtsanwalt Zürich verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Nachbarschaftskonflikte und übernimmt gerne die Beratung und auch Mediation zwischen zwei zerstrittenen Parteien.

Themen solcher Konflikte sind z.B. Schadenersatzansprüche, bestimmte Grenzabstände, Kapprecht von Bäumen und Sträuchern, Regelungen zu Reinigungen und Reparaturen und vieles mehr. Weiterhin zählen auch bestimmte Dienstbarkeiten, wie die Nutzniessung, Bau- und Wohnrechte, Wegrechte, gemeinsame Nutzungsbestimmungen zu Heizungsanlagen, Waschkellern usw. zu den spezifischen Fragestellungen im Sachenrecht. Das Ziel unserer Anwaltskanzlei ist dabei stets der gütliche Vermittlungsversuch. Natürlich ist auch ein gerichtliches Vorgehen möglich, sofern eine beidseitige friedliche Einigung fehlschlägt.

Beratung zum Grundstücksrecht Zürich

Unsere Anwaltskanzlei für Sachenrecht in Zürich ist auch auf Immobilen und Grundstücke spezialisiert. Unser Rechtsanwalt berät Käufer und Eigentümer sowie Verkäufer von Grundstücken, Wohnungen, Häusern und Bauland. Zu unseren Dienstleistungen zählen auch Prüfungen von Verträgen und Dokumenten sowie die Beratung zur Berechnung bestimmter Wertquoten oder Nebenkosten. Unsere Anwaltskanzlei bietet neben der Rechtsberatung und –vertretung auch die öffentliche Beurkundung von Kaufverträgen von Immobilien und Grundstücksverträgen direkt bei unserem Notar in Zürich.

Unser Notariat bietet zudem weitere Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften an. Wir erstellen die notwendigen Dokumente über Schenkung und Tausch von Immobilien im Kanton Zürich, verfassen Kaufverträge von bebauten wie auch unbebauten Grundstücken und beraten umfassend bei Parzellierungsplänen und der Aufteilung von Grundstücken. Unser Rechtsanwalt für Sachenrecht ist auch bei Anliegen zu Vorkaufsrechten, Kaufsrechten, Schuldbriefen und Grundpfandrechten der passende Ansprechpartner in Zürich.