Versicherungsrecht

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Zürich

Versicherungen zählen für die meisten Schweizer zu einer Grundlage der alltäglichen Absicherung von Schadensfällen. Versicherungen gibt es zuhauf, doch nur die wenigsten wissen, wann ihre Versicherung verpflichtet ist, im Schadenfall aufzukommen. Je nach Versicherung kommen unterschiedliche Besonderheiten zum Tragen, die je nach Einzelfall beurteilt und bewertet werden müssen. Unsere Anwaltskanzlei Zürich verfügt über weitreichende Expertise in Versicherungsfällen.

Ob Sach- oder Personenschaden, unser Fachanwalt für Versicherungsrecht berät Sie umfassend und arbeitet sich in jeden Einzelfall gewissenhaft ein. Es ist wohl nicht zu leugnen, dass eine Versicherung generell die Aufwendung des geringsten finanziellen Aufwands verfolgt. In vielen Fällen haben Versicherte jedoch Recht auf mehr Entschädigung, als die Versicherung zunächst zugestehen möchte. Wir verfügen über weitreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Versicherungsleistungen und setzen Ihr Recht im Prozess auch vor Schweizer Gerichten durch. Kontaktieren Sie uns und schildern Sie uns Ihren Fall in einem ersten Gespräch in unserer Kanzlei in Zürich.

Anwalt Zürich für AHV und Invalidenversicherung

In der Schweiz bildet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zusammen mit der Invalidenversicherung und den Schweizer Ergänzungsleistungen die erste Säule im Dreisäulensystem der sozialen Sicherheit. In der AHV sind alle Menschen versichert, die einen festen Wohnsitz oder einen festen Arbeitsplatz in der Schweiz vorweisen können. Bei Fragen zu Leistungsspektrum, Frühpensionierungen oder Aufschub der Rente kontaktieren Sie unseren Fachanwalt in Zürich.

Die Invalidenversicherung ist eine Sozialversicherung, die in der Schweiz als Volksversicherung angesehen wird. Grundsätzlich sind Einwohner der Schweiz mit dieser Versicherung gegen die Folgen von Krankheit oder Unfall geschützt. Doch nicht immer ist es klar einzugrenzen, was genau unter die Begriffsbezeichnung der Krankheit oder des Unfalls fällt. Zu nennen sind hier beispielsweise Grenzfälle wie das chronische Fatiguesyndrom, ein Schleudertrauma, die Fibromyalgie oder auch die Depression. In Fällen der unklaren Krankheitsspezifikation und Verweigerung der Leistungen aus der AHV wenden Sie sich an unseren Fachanwalt für Invalidenversicherung.

Rechtsberatung bei Sach- und Vermögensschäden

Neben Personenschäden kommt natürlich auch Versicherungen gegen Sachschäden ein grosser Anteil der Versicherungen in der Schweiz zu. Solche Versicherungen sind in der Regel freiwillig, Rechte und Pflichten sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Das Besondere an solchen Versicherungen ist die Verteilung der Beweislast. Im Falle von Diebstahl, Krankheit bei Reiseantritt oder Brandschaden beispielsweise obliegt dem Versicherten nur ein geringer Teil der Beweislast. Vielmehr muss die Versicherung beweisen können, warum sie der Leistungserbringung widerspricht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Zürich verfügt über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der Elementarschäden, Betriebsausfälle oder Reiseversicherungen. Wir beraten Klienten in Bezug auf den Anspruch von Versicherungsleistungen und zu Forderungen im Bereich der Haftpflicht. In Härtefällen übernehmen wir das Mandat und erstreiten Versicherungsrechte auch vor einem zuständigen Schweizer Gericht.