Markenrecht

Rechtsanwalt für Markenrecht

Der wirtschaftliche Wert von Marken hat in Zeiten der Digitalisierung enorm an Bedeutung gewonnen. Eine Marke gibt Unternehmen ein Gesicht und einen Wiedererkennungswert, der Marketingeffekt von Marken ist deshalb nicht zu vernachlässigen. Wenn Sie als Unternehmen in Zürich eine Beratung zum Thema Markenrecht benötigen, kontaktieren Sie unsere seriöse Anwaltskanzlei mit spezialisierten Rechtsanwälten zum Thema Markenrecht.

Eine Marke, ganz gleich ob als Corporate Identity oder Name für Produkte und Dienstleistungen, sorgt für eine Unterscheidung zur Konkurrenz. Zudem kommen einem etablierten Markennamen ein Wiedererkennungswert sowie Assoziationen zu Garantie, Qualität und Werten zu. Wer sich mit einer eigenen Marke einen Namen gemacht hat, sollte umgehend dafür sorgen, dass diese Marke sein Eigentum bleibt und nicht von der Konkurrenz genutzt werden kann. Das Markenrecht beinhaltet diesbezüglich eine Verteidigungsfunktion, um sein Markenzeichen vor der Nutzung durch Dritte zu schützen.

Juristische Beratung zur Eintragung im Markenregister

Kontaktieren Sie den Rechtsanwalt für Markenrecht unserer Kanzlei in Zürich, wenn Sie Ihre eigene Marke im Markenregister schützen lassen wollen. Die Eintragung ins Markenregister bedarf einer wohl überlegten Strategie und einer vorherigen Prüfung der Eintragungsfähigkeit und des Eintragungsumfangs. Zudem muss überprüft werden, ob die für sich beanspruchte Marke mit bereits bestehenden älteren kollidieren könnte.

Eine Eintragung ins Markenregister folgt dem Territorialitätsprinzip. Dies bedeutet, dass sich der Markenschutz lediglich auf die Schweiz bezieht und auch nur dort geltend gemacht werden kann. Unsere Rechtsanwälte verfügen auch über umfassende Expertise im internationalen Markenrecht und beraten Sie, ob eine international gültige Anmeldung Ihrer Marke sinnvoll sein könnte. Hierbei sind auch immer die Kosten und der jeweilige Nutzen in die Betrachtung miteinzubeziehen.

Nutzung der Marke durch Dritte

Sind Sie Inhaber einer registrierten Marke, können Sie von Ihrem Markenschutzrecht Gebrauch machen. Nutzt zum Beispiel ein unmittelbarer Konkurrent ein zum Verwechseln ähnliches Design oder kopiert Ihre Marke mit einer eigenen Registrierung, können Sie Widerspruch gegen diese Eintragung einlegen. Wir strengen auch gerne ein zivilrechtliches Verfahren für Sie an, wenn sich Wettbewerber offenkundig Ihre Marke zunutze machen.

Wenn Sie allerdings den Wunsch haben, Ihre Marke über Lizenzen und entsprechende Gebühren zu vertreiben, beraten wir Sie bezüglich räumlicher, personeller, sachlicher, zeitlicher und qualitativer Art Ihrer auszugebenen Lizenzen. Unser Rechtsanwalt für Markenrecht ist spezialisiert auf die Überprüfung von Verfügbarkeiten und Schutzfähigkeiten, Festlegung einer Markenstrategie, nationalen wie auch internationalen Markenanmeldungen und die Durchsetzung von Unterlassungs-, Löschungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen.