Gesellschaftsrecht

Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht

Die Kapitalgesellschaft, die Kollektivgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Genossenschaft die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Personenvereinigungen gelten im Sinne des Handelsrechts als Gesellschaft. Sie fallen damit unter den Rechtsbereich des Gesellschaftsrechts und unterscheiden sich entsprechend von Vermögensvereinigungen, wie beispielsweise einer Anstalt oder einer Stiftung. Wenn Sie einen geschäftlichen Zusammenschluss in Zürich als Gesellschaft gründen möchten, kontaktieren Sie unsere Kanzlei mit Rechtsanwälten und Notariat für gesellschaftsrechtliche Fragestellungen.

Unsere Experten für Gesellschaftsrecht beraten Sie gerne bereits bei der Planung zur Gründung Ihrer Gesellschaft und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile sowie rechtlichen Voraussetzungen der einzelnen Gesellschaftsformen auf. Unser Notariat nimmt im Anschluss die entsprechenden Beurkundungen von gesellschaftlichen Vorgängen oder Gründungen auf und sorgt für die formellen Papiere zur Eintragung ins Handelsregister.

Notariat für Formalitäten im Gesellschaftsrecht

Per Definition im Schweizer Obligationenrecht (Art. 530 Abs. 1) ist eine Gesellschaft die „vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln“. Laut Gesetz sind die GmbH und die AG als Gesellschaftsform beurkundungspflichtig. Wenn Sie entsprechend eine GmbH oder AG in Zürich gründen möchten, kontaktieren Sie unsere Kanzlei.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu allen notwendigen Schriftsätzen, unser Notar kann direkt vor Ort die Beurkundung Ihrer Gründung vornehmen. Auch zukünftige Kapitalerhöhungen bzw. Kapitalherabsetzungen sowie Änderungen der Statuten, Vermögensübertragungen und Fusionen bedürfen einer notariellen Beurkundung. Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei, wir sind gerne Ihr langfristiger Ansprechpartner in allen Belangen Ihres unternehmerischen Wirkens.

Rechtsberatung von Unternehmen in Zürich

Weil das unternehmerische Wirken viele Teilgebiete umfasst und je nach Branche auch andere Rechtsbereiche berühren kann, ist das Potenzial an Konflikten und Auseinandersetzungen vergleichbar hoch. Fragestellungen können aus den undenkbarsten Situationen entstehen, z.B. bei unerlaubten Handlungen eines Mitgesellschafters, Haftungen und Stimmrechten, Ausschluss von beteiligten Personen der Gesellschaft, Haftung von Verbindlichkeiten usw.

Das Team unserer Anwaltskanzlei in Zürich besteht aus Spezialisten für Handels- und Wirtschaftsrecht, so dass ein umfassendes Know-how im Teilgebiet des Gesellschaftsrechts gewährleistet werden kann. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Auseinandersetzungen im Inneren Ihrer Gesellschaft und natürlich auch um Streitigkeiten mit Dritten geht. Nehmen Sie gleich Kontakt für Ihre unternehmerische Rechtsberatung in Zürich auf.