Anwalt Zürich Kosten

Anwalt und Notariat Zürich: Kosten und Gebühren

Für viele Rechtssuchende ist der erste Gang zum Anwalt insbesondere deshalb eine Hürde, weil juristischer Beistand allgemein als kostenintensiv und die Abrechnung der Leistungen teils als unübersichtlich gilt. Die Anwälte und Notare unserer Kanzlei in Zürich setzen auch diesbezüglich auf absolute Transparenz und langfristige Vertrauensbasis. Bei der Abrechnung unserer Dienstleistungen erleben Sie keine bösen Überraschungen! Wir erläutern unseren Klienten unser Abrechnungsprinzip bereits im Erstgespräch.

Grundsätzlich berechnet unser Notariat Zürich seine Dienstleistungen gemäss Notariats-Gebührenverordnung des Kantons Zürich. Laut Gebührenverordnungen werden einige Dienstleistungen pauschal berechnet, andere Gebühren ergeben sich prozentual aus dem Verkehrswert oder den zu beurkundenden und beglaubigenden Werten und Summen im jeweiligen Dokument.

Kosten und Honorarvereinbarung in der Kanzlei Zürich

Das Honorar unserer Rechtsanwälte in Zürich berechnet sich grundsätzlich nach dem Aufwand und der Schwere jedes einzelnen Falls. Wir berechnen die Kosten für unsere Klienten im Regelfall nach einem festgelegten Stundensatz, der allerdings je nach Streitwert und finanziellen Möglichkeiten des Mandanten variieren kann. Um Ihnen von Vornherein unnötige Mehrkosten zu ersparen, bringen Sie zum Erstgespräch immer möglichst alle relevanten Dokumente (z.B. polizeiliche Vorladungen, Verträge, Versicherungsdokumente usw.) mit.

Anhand dieser Schriftsätze haben unsere Anwälte die Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild Ihres speziellen Falls zu erarbeiten und mögliche Fristen einzuhalten. In einigen grundsätzlich unkomplizierten Rechtsfällen kann das Verstreichen einer Frist einen beschwerlichen Rechtsweg nach sich ziehen, den wir natürlich für unsere Klienten vermeiden möchten. Wir sind immer bemüht, Ihnen bereits zum Abschluss des Erstgesprächs eine Einschätzung über die anfallenden Kosten zu bieten. In der Regel erheben wir einen Kostenvorschuss für die zu erwartenden Kosten bei Mandatserteilung.

Unentgeltliche Rechtspflege im Prozessfall

Grundsätzlich soll jedem Klienten in Zürich ein Rechtsbeistand zuteilwerden, ganz gleich, über welchen finanziellen Rahmen er verfügt. Besonders, wenn Strafverfahren oder Streitigkeiten im Zivilrecht oder Arbeitsrecht zu langwierigen Prozessen führen, muss der rechtliche Beistand weiterhin gewährt bleiben. Unsere Kanzlei unterstützt mittellose Klienten auch bei der Beantragung unentgeltlicher Rechtspflege bei Bedürftigkeit. Haben Sie diesbezüglich keine Scham und sprechen Sie uns gerne an!

Viele Versicherungen in der Schweiz bieten auch eine Rechtsschutzversicherung an. Wir arbeiten mit Versicherungen zusammen und bieten Ihnen beispielsweise die nötige Expertise, wenn Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung in Auseinandersetzungen des Strassenverkehrsrechts einspringen muss. Unsere Kosten werden dann direkt über Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung abgerechnet. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne über Kosten und Nutzen, bevor Sie eine solche Versicherung abschliessen. Für Unternehmen bieten wir diesbezüglich auch die Überprüfung der Berührungspunkte ihres wirtschaftlichen Schaffens an und empfehlen Ihnen sinnvolle Versicherungen in Zürich.