Personenrecht

Anwalt für Personenrecht in Zürich

Die Grundlagen zum Personenrecht sind in der Schweiz in den Artikeln 11 bis 89 ZGB geregelt. Das Personenrecht befasst sich mit den Verhältnissen einzelner Menschen untereinander und im Speziellen zu ihren Familienangehörigen. Unter den Schutzbereich des Personenrechts fallen laut ZGB sowohl natürliche als auch juristische Personen. Wünschen Sie eine Beratung in einem Streitfall zum Thema Personenrecht, berät Sie unsere Anwaltskanzlei in Zürich.

Das Personenrecht definiert unter anderem die Handlungs- und Rechtsfähigkeit von Personen. Darunter fallen persönliche Belange wie der Name und Verwandtschaftsverhältnisse, aber auch örtliche Bestimmungen wie die Heimat und der Wohnsitz. Per Definition beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit ihrer Geburt und endet mit ihrem Tode. Die Handlungsfähigkeit betrifft die Geschäftsfähigkeit von Personen, insbesondere die rechtlichen Pflichten, die Geschäftsunfähigkeit, die beschränkte und die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit. Wenn Sie einen Anwalt für Personenrecht in Zürich suchen, ist unser Kanzlei gerne für Sie da.

Juristische Vertretung für natürliche Personen

Unser Anwalt in Zürich vertritt natürliche Personen in speziellen Anliegen zur Rechts- und Handlungsfähigkeit. Im Fokus der Rechtsberatung steht stets der Persönlichkeitsschutz jedes einzelnen Mandanten. Dieser Rechtsbereich ist sehr weitreichend und kann je nach vorliegendem Fall höchst komplex sein. Unser Anwalt setzt deshalb stets auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten mit fallspezifischer und individueller Beratung.

Sie können unseren Anwalt in Zürich kontaktieren, wenn es beispielsweise um Klagen auf Unterlassung oder Schadenersatz geht. Auch der Bereich der Gegendarstellungen fällt unter den Rechtsbereich des Personenrechts. Im familiären Umfeld können sehr sensible Themen wie Unterhaltsforderungen, Scheidung und nacheheliche Kindsbetreuung, körperliche Gewalt, aber auch seelisch-emotionale Gefährdungen die anwaltliche Beratung notwendig machen. Der Bereich des Personenrechts ist umfangreich, unser Rechtsanwalt unterstützt Sie gerne in Ihrem ganz speziellen Fall.

Rechtsberatung für juristische Personen, Vereine und Stiftungen

Unter den Schutzbereich des Personenrechts fallen auch juristische Personen, Vereine und Stiftungen. Unsere Anwaltskanzlei Zürich berät Sie z.B. bei der Gründung eines Vereins oder zu speziellen Formen der Stiftung, wie einer Familien-, Personalfürsorge- oder Unternehmensstiftung in Zürich.

Als juristische Person des Privatrechts werden auch die GmbH und die AG gezählt. Unser Anwalt berät Sie gerne zu allen vertraglichen und steuerrechtlichen Besonderheiten. In unserem Notariat können Sie ausserdem Gründungen der AG oder GmbH direkt beglaubigen lassen. Auch Kapitalerhöhungen oder –herabsetzungen bedürfen der notariellen Beglaubigung. Unsere Anwaltskanzlei übernimmt die Beratung, Vertretung und notariellen Förmlichkeiten in Zürich.