Erbrecht

Anwaltskanzlei für Erbrecht in Zürich

Das Erbrecht zählt zu den komplexesten und traditionsreichsten Rechtsgebieten überhaupt, weshalb sich unsere Anwaltskanzlei in Zürich auf Testamente und Erbverträge spezialisiert hat. Das Notariat unserer Kanzlei nimmt zudem öffentliche Beglaubigungen von letztwilligen Verfügungen, Willenserklärungen, Erbverträgen und Testamenten vor. So bieten wir unseren Klienten die nötige Rechtsberatung, das Aufsetzen der notwendigen Dokumente mit öffentlicher Beurkundung sowie die Vertretung vor zuständigen Gerichten im Streitfall unter einem Dach.

Unser Rechtsanwalt für Erbrecht in Zürich unterstützt Klienten bei der Regelung des Nachlasses im Todesfall. Wir beraten Sie umfassend bei der Formulierung von Testamenten oder übernehmen die vermittelnde Gesprächsführung beim Aufsetzen von Erbverträgen. Im Gegensatz zum Testament, was eine einseitige Willenserklärung darstellt, sind bei einem Erbvertrag mindestens zwei Parteien beteiligt, nämlich der Erblasser und der Erbe bzw. die Erben. Damit der Familienfrieden auch nach dem Ableben des Erblassers gewahrt bleibt, beraten wir Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen rund um das sensible Thema des Erbens.

Rechtsberatung zum Aufsetzen von Testamenten und Erbverträgen

Die wenigsten Menschen denken wohl gerne darüber nach, was nach ihrem Tode mit ihrem Vermögen und Besitz geschieht. Schliesslich ist das eigene Ableben kein angenehmes Thema und auch die Entscheidung darüber, welcher Angehörige bedacht werden soll, fällt meist nicht leicht. Unser Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie umfassend, wenn es darum geht, Ihren letzten Willen zu formulieren und rechtlich abzusichern. Im Notariat unserer Anwaltskanzlei Zürich können Testamente direkt öffentlich beurkundet werden.

Für die Nachlassregelung gibt es kein Passepartout, jedes Testament ist einzigartig. Besonders, wenn ein hohes Mass an finanziellem Vermögen, möglicherweise ein oder mehrere Gebäude oder gar ein Geschäft in den Nachlass einfliessen, bietet sich ein Erbvertrag an. In einem Erbvertrag lassen sich beispielsweise bereits im Vorhinein die Nachfolge der Geschäftsführung regeln oder die Pflege des Erblassers bis zu seinem Tode mit bestimmten Zuwendungen im Sterbefall bestimmen. Die Möglichkeiten sind schier unbegrenzt, kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Erbverträge in Zürich.

Juristische Expertise und Vertretung vor Gericht im Erbfall

Unsere Anwaltskanzlei berät Klienten nicht nur bei der Formulierung und Beglaubigung von Testamenten und Erbverträgen. Wir sind auch im Erbfall Ihr Ansprechpartner in Zürich. Auch bei notariell beglaubigten Dokumenten zum Nachlass treten nicht selten Fragen zur Testamentsauslegung und Vermächtnisansprüchen auf. Bei unklaren Formulierungen oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen lässt der familiäre Unfrieden häufig nicht lange auf sich warten.

Unsere Anwaltskanzlei Zürich fungiert als Testamentsvollstrecker, berät in Fragen der Erbauseinandersetzung, bei der rechtlichen Durchsetzung des Pflichtteils sowie in steuerrechtlichen Belangen der Erbschaftsrechts. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei für Erbrecht in Zürich. Wir beraten Sie umfassend zu allen sensiblen Angelegenheiten rund um das Thema Erben und Nachlass.